Zum Sozialrecht gehören alle Rechtsgebiete, die in das Sozialgesetzbuch aufgenommen wurden sowie zahlreiche weitere Gesetze gemäß § 68 SGB I.
Zum Sozialrecht gehören alle Rechtsgebiete, die in das Sozialgesetzbuch aufgenommen wurden sowie zahlreiche weitere Gesetze gemäß § 68 SGB I.