Als Fachanwältin für Familienrecht biete ich Ihnen mit über 20jähriger Berufserfahrung professionelle Begleitung und Betreuung auf diesem Rechtsgebiet.
Beratungsspektrum
Zum Sozialrecht gehören alle Rechtsgebiete, die in das Sozialgesetzbuch aufgenommen wurden sowie zahlreiche weitere Gesetze gemäß § 68 SGB I.
Gemäß §§ 1896 – 1908i BGB kann für Volljährige, die aufgrund einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung ihre Angelegenheiten in einzelnen Teilgebieten oder auf allen Gebieten nicht ohne fremde Hilfe regeln können durch das Amtsgericht eine Betreuung eingerichtet werden.